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Lastschriftverfahren

Krebshilfe für Kinder e.V. erhebt die Förderbeiträge per SEPA-Lastschriften-Einzug.

 

Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren lautet
DE51ZZZ00000683968 und ist auf jeder Abbuchung vermerkt.


Wir haben uns für das SEPA-Lastschriften-Verfahren entschieden, da unsere Förderer alle
Vorteile dieses Verfahrens nutzen können.


Um am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnehmen zu dürfen, muss dies bei einem Geldinstitut
beantragt werden. Da die einziehende Bank für diese Beträge haftet, werden die Kunden
zunächst überprüft. Denn die eingezogenen Beträge können vom Kontoinhaber acht Wochen
lang, ohne Angaben von Gründen, kostenfrei zurück gebucht werden. Bei einem Widerruf
muss die Bank, unabhängig vom Kontostand ihres Kunden, den Betrag erstatten. Bei einer
Überweisung besteht diese Möglichkeit nicht.


Außerdem muss die Teilnahme an diesem Verfahren bei der Bundesbank beantragt werden,
wo dann eine Zulassung erteilt wird. 


Von Vorteil ist, dass bei Beträgen bis zu 200,00 € der Kontoauszug als Beleg für die
Steuererklärung ausreicht und von den Finanzämtern anerkannt wird.
Ein weiterer Sicherheitsaspekt ist die Nennung des Kontoinhabers mit der Kontonummer auf
dem Kontoauszug. So kann nachvollzogen werden, wer den Beitrag eingezogen hat.

 

Teilnahme am Lastschriftverfahren (bitte hier klicken):